Das Saatgut ist nicht autochthon und darf nur im Siedlungsbereich und nicht in die freie Landschaft gesät werden. Bitte beachten: die Verantwortung für die Ausbringung von Saatgut liegt beim Anwender. Unsere Wildblumensamen dürfen nur im Siedlungsbereicht ausgesät werden. Für Arten, die nicht aus Ihrem Vorkommensgebiet stammen (z.B. aus anderen oder benachbarten Ursprungsgebieten) ist nach §40 BNatschG eine Ausnahmegenehmigung bei den Naturschutzbehörden einzuholen.