Wildblumenwiese für die frei Landschaft (zertifiziert nach VWW-Regiosaaten /ErMiV=Erhaltungsmischungsverordnung)Diese Wildblumen-Samen-Mischung für das Ursprungsgebiet 21 (Hessisches Bergland) mit 100% Blumen besteht überwiegend aus Samen von Pflanzen, die im Ursprungsgebiet 21 gebietsheimisch, also autochton sind. Zu diesem Gebiet gehören z.B. die Städte: Giessen, Kassel u.a. Die Wildblumenmischung-Saatgut-Mischung erfüllt die gesetzlichen Bedingungen der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV), die für die Ausbringung von Wildblumensamen in die freie Landschaft besteht und darf daher nur im Ursprungsgebiet 21, also im Hessischen Bergland, ausgesät werden. Bitte vergewissern Sie sich anhand der folgenden Karte, ob der Bereich, in dem Sie diese Samen aussäen möchten, Ihrem Ursprungsgebiet entspricht. Z. T. geben wir wichtige, aber in einigen Regionen noch fehlende Arten aus benachbarten Ursprungsgebieten den Mischungen bei. Sollen Mischungen mit Arten aus benachbarten Ursprungsgebieten in der freien Landschaft verwendet und ausgebracht werden, so ist dafür nach §40 BNatschG eine Ausnahmegenehmigung bei den Naturschutzbehörden einzuholen. Wichtige Arten, die nur aus benachbarten Ursprungsgebieten vorliegen, sind in unseren Mischungszusammensetzungen ausgewiesen. Diese pdf-Datei können Sie herunterladen und Ihrer Unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigung vorlegen. Im Siedlungsbereich können Sie auch unsere anderen Wildblumensamen-Mischungen aussäen, die nicht aus einem vorgeschriebenen Ursprungsgebiet stammen. Die Abbildungen zu diesem Artikel enthalten die einzelnen Arten in ihrer jeweiligen Blühsaison, die teilweise gleichzeitig und teilweise auch nicht zur gleichen Zeit blühen. Tüteninhalt: 100g.
Weitere Informationen:
Auf Initiative des VWW wurde im Rahmen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Projekts eine Karte mit 22 Ursprungsgebieten für gebietsheimisches Saatgut aus Deutschland entwickelt. Eine flächendeckende Versorgung noch kleinerer Gebiete hätte eine erhebliche Verteuerung des Saatguts bei gleichzeitig fehlendem Absatzmarkt zur Folge. Aus demselben Grund darf Saatgut verschiedener Ursprungsgebiete eines Produktionsraums an demselben Vermehrungsstandort angebaut werden. Dabei wird durch Abstandsregeln darauf geachtet, dass sich Arten unterschiedlicher Ursprungsgebiete genetisch nicht vermischen.
Die Rieger-Hofmann® GmbH und alle ihre Anbaupartner erfüllen die anspruchsvollen Qualitätsstandards des VWW-Zertifikats.
Pflege:
Um die Artenvielfalt in der Blumenwiese zu erhalten ist eine erste Mahd vor dem 15. Juni sinnvoll!
Die artenreichsten Blumenwiesen entstehen durch Nutzung und 1-2-malige Mahd im Jahr und das Abräumen des Mahdguts!
Eine Nachsaat mit der reinen Blumenkomponente (1 g/m²) in artenarmen Altbeständen ist möglich.